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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Marktstraße
Reste des Marktbrunnens
Flur: 11
Flurstück: 98/12

Reste des 1541 von Baumeister Moritz Lechler geschaffenen ehemaligen Marktbrunnens. Der ursprünglich vor dem Rathaus freistehende, zweischenklige Galgen-Ziehbrunnen aus rotem Sandstein wurde zu Beginn des 19. Jhs. durch einen Laufbrunnen, später durch einen Pumpenbrunnen ersetzt. Der Architrav, zeitweilig als Schachtabdeckung und Steg über den Grünbach verwendet, war danach in die Außenwand des Rathauses eingemauert. Inschrift: „ANNO DOMINI 1541 IST DIS WERCK GEMACHT WORDEN". Nach Auffindung der zugehörigen Bekrönung wurde 1994 der Brunnen zum 750jährigen Gemeindejubiläum durch den Förderkreis der Kiedricher Geschichts- und Kulturzeugen teils rekonstruiert, teils neu gestaltet. Der jetzige Standort an der Kirchhofmauer markiert die Stelle des ältesten Rathauses mit Dorfschmiede und Prangerstein.

Halbrunder Aufsatz mit den Wappen des Kurfürsten Albrecht von Brandenburg und der Gemeinde Kiedrich, Steinmetzzeichen an der Schmalseite, erneuert. Die ornamentierten Pfeiler wurden frei ergänzt und ein jüngerer klassizistischer Brunnentrog mit Zungenblattdekor hinzugefügt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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