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Teil der Gesamtanlage:
Alter Ortskern Kiedrich
Nördlich an den Kirchhof anschließend, bestehend aus Wohnhaus und Scheune. Eine früher vorhandene Jahreszahl 1626 bezog sich wahrscheinlich nicht auf die Erbauung, sondern eine Reparatur des Pfarrhauses. Weitere Teilerneuerung fanden 1678 und 1769 statt, letztere wohl maßgebend für die heutige Erscheinung. An der Ostseite außerhalb des Kirchenbezirks gelegener Fachwerkbau mit massivem Erdgeschoss. Obergeschoss leicht vorkragend mit schlichter Hölzerstellung, wohl ursprünglich ganz verputzt. Im rechten Winkel anschließender Wirtschaftsflügel. Wichtiger Bestandteil des Ensembles am Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |