Bassenheimer Hof und Scharfenstein, Zeichnung des 19. Jahrhunderts
Burgruine Scharfenstein
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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Scharfenstein
  • Weihersberg
  • Scharfensteiner Straße 16
  • Scharfensteiner Straße
  • Links am Dietenberg
  • Der Turmberg
Burgruine Scharfenstein mit Turmberg
Flur: 7, 28
Flurstück: 67/11, 67/12, 10, 11, 188, 189, 190/1, 190/2, 199, 200, 201, 212/8, 5, 6, 7, 72, 73, 74, 75, 76, 8/3, 8/4, 9, 94, 95, 96, 97, 98, 99

Um 1160 wurde die Burg Scharfenstein als erzbischöfliche Landesburg zum Schutz des Gebietes und der von Eltville über den Taunus an die Lahn führenden Straße erbaut. Nach Stadterhebung Eltvilles im 14. Jh. und Ausbau des Gebücks führte der Bedeutungsverlust der Kiedricher Burg zu ihrem baldigen Verfall, nur der Turm diente bis ins 17. Jh. als Wachtturm. Zahlreiche Burgmannen, die sich nach dem Burgsitz von Scharfenstein nannten, existierten in verschiedenen Linien bis ins 18. Jh. Der hohe, runde Bergfried erscheint seit dem 14. Jh. als Bestandteil des Ortswappens.

Auf einem nach Westen als Felshang steil abfallenden, nach Süden freien, von Reben besetzten Bergsporn liegt die Burg jenseits des Kiedrichbaches nordöstlich der Dorfsiedlung. Die Ausläuferanlage war nach Norden durch zwei – jetzt teilweise eingeebnete – Halsgräben gesichert, der älteste Bering wurde mit einer Ringmauer nach Süden erweitert. Am höchsten Punkt des ovalen Burggeländes erhebt sich der aus Schieferbruchsteinen gemauerte Rundturm mit unregelmäßig verteilten Fensteröffnungen in Sandsteingewänden. Im Inneren über tonnengewölbtem Verließ dreigeschossig mit innerhalb der Mauer versetzt angeordneten Treppen. Über eine neue Außentreppe zugänglicher rechteckiger, tonnengewölbter Eingangsraum mit Kaminnische, darüber ein Raum mit Balkendecke; das oberste Geschoss von einer Kuppel abgeschlossen.

Im ehemaligen Burggelände unterhalb des Turmes finden sich als bauliche Reste teilweise wieder- bzw. neu errichtete Bösch- oder Geländemauern aus Bruchstein. Auch Wegeführungen im Umkreis der Burg sind von Mauern begleitet. Als weithin sichtbare Landmarke besitzt die Burg Scharfenstein besonderen landschaftsprägenden Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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