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Weit außerhalb des Ortes an der Ecke Pfaffenborntal/Sillgraben gelegen. 1910 erbauter Wohn- und Dienstsitz für den Gemeindeförster, seit 1971 staatlicher Revierleiter. Traditionelle, vom Heimatstil geprägte Architektur mit malerischen Kleinformen – versetzte Giebel, gestaffelte Dächer, Fachwerk, offene Vorhallen – wie sie bei den Forsthäusern des frühen 20. Jhs. im Zuge einer landschaftsangepassten Bauweise bevorzugt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |