Gartenseite, historisches Foto
Fenster an der Westseite
Bahnstraße 1, Ehem. Ingelheimer Hof
historisches Foto
ehem. Kapelle
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Bahnstraße 1
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  • Bahnstraße
Schloss Kosakenberg (Weingut Freiherr von Zwierlein)
Flur: 15
Flurstück: 6/3, 6/5, 6/6, 7, 8/1

Ehemals Ingelheimer Hof. 1682 gelangte das seit 1536 genannte freiadelige Gut der Familie von Riedt durch Verkauf an den Mainzer Erzbischof Anselm Franz von Ingelheim, der es bis 1683 als Sommersitz ausbaute. 1695 Besitz des Pfalzgrafen Franz Adolf Dietrich von Ingelheim, 1737 Reichsgraf, 1798 genannt Echter von und zu Mespelbrunn. 1790 wird eine Hauskapelle erwähnt, 1860 enthält das Haus u. a. ein Theater. 1941 Verkauf der Hofanlage mit zugehörigem Weinbergsbesitz – darunter der Lage Kosakenberg – an die Weingroßhandlung Jakob Horz (später Horz-Wegeler) in Winkel. Diese übernimmt 1976 das Weingut Freiherr von Zwierlein, jedoch ohne das benachbarte ehemalige Palais Zwierlein.

Zweiflügeliges Herrenhaus, massiv und verputzt. Im Kern wohl auf das 16. Jh. zurückgehender, über 10 Achsen langgestreckter Hauptflügel mit hohem Walmdach. Eckbetonung durch Diamantquaderung. In der Westhälfte des Erdgeschosses noch die anfänglichen gekuppelten Rechteckfenster. An der Schmalseite ist eines der ursprünglichen Renaissance-Gewände erhalten, die übrigen Fenster wurden im 19. Jh. verändert. Vor dem rechteckigen Eingang Vorhalle mit aufgesetztem rechteckigem Erker; stark restauriert. Toskanische Säulen tragen Flachbögen, auf denen der von Pilastern begrenzte Erker mit Sonnenuhr ruht. Auf dem Giebel kräftiges Rollwerk mit Hörnern und Lünettenbekrönung, in der Brüstung feingliedrige Wappentafel (Wappen Ingelheim, Langwerth von Simmern, Dienheim?, Habern). Tür des frühen 19. Jhs. mit sprossengeteiltem Oberlicht.

Räume im Inneren schlicht, modern verändert. In der Eingangshalle alter zweifarbiger Sandsteinfußboden. Ein Raum im Erdgeschoss enthält eine weitgespannte, jetzt verputzte Balken-Kassettendecke. In zwei Fensternischen sind freigelegte Reste einer Wandbemalung des 16./17. Jhs. erhalten.

Der etwas jüngere, rechtwinklig anschließende Ostflügel mit niedrigerem Walmdach. Eingang mit Ohrenumrahmung, auf dem Sturz bezeichnet 1683. An der Mitte der Ostseite (zum Garten) breitgelagertes Zwerchhaus aus der

1. Hälfte des 19. Jhs. An der Nordecke ein Treppenturm mit Haubendach.

Die weitläufigen Kelleranlanlagen stammen aus verschiedenen Epochen, der älteste Keller soll auf das 16. Jh. zurückgehen.

1926 wurde das Gebäude als „in einem prächtigen Garten liegender Spätrenaissancebau" bezeichnet. Der östlich abschließende, durch eine hohe Mauer mit vermauertem Portal umgrenzte, weiträumige Park ist als Grünfläche mit überwiegend jüngerem Bewuchs und geringen Resten alten Baumbestandes erhalten. Im Hof zwei alte Platanen. In der Südwestecke des Hofes neugotisches Wirtschaftsgebäude des 19. Jhs. und ein schlichtes Nebengebäude, das die 1706 errichtete, klassizistisch umgebaute Kapelle enthielt. Diese war zeitweilig durch einen Glasübergang mit dem Hauptgebäude verbunden.

Nicht erhalten sind weitere, 1965 beschriebene Bauteile, u. a. ein langgestreckter Westflügel des 17. Jhs. mit Stallungen und Scheunen; ein von hohen Mauern umgebener Wirtschaftshof im Norden des Herrenhauses mit rundbogiger Einfahrt, im Scheitel Jahreszahl 1681 und verwitterte Wappenkartusche; umgrenzende Scheunen und ein kleiner, quadratischer Massivbau mit zeltförmig gemauertem Helm, in einem Kamin auslaufend, wohl Back- oder Brauhaus. 1971 wurde anstelle des Scheunentraktes ein moderner Wohnblock und weitere Neubauten errichtet, die ehemalige Hofmauer mit Torbogen durch eine neue Mauer ersetzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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