Freiherrlich von Zwierlein'scher Hof zu Geisenheim, Zeichnung 19. Jahrhunders
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Behlstraße 21
Ehem. Zwierleinshof
Flur: 15
Flurstück: 5/23

Christian Jakob von Zwierlein (*1737), Geheimrat und Gesandter des Fürstbischofs von Lüttich, gelangte durch seine Ehe mit Christine Friderike von Hopfer in den Besitz des im 16. Jh. der Familie von Stockheim gehörigen Hofes. Ein Umbau der aus dem 18. Jh. stammenden Gebäude wurde durch dessen Sohn, Reichsfreiherr und Geheimrat Hans Carl von Zwierlein (*1768) veranlasst, der 1844 in zweiter Ehe seine Nichte, die Rheingauer Dichterin Adelheid von Stolterfoth, heiratete. Seine Kunstsammlung mit wertvollen Glasmalereien war weithin berühmt. Der Hof wurde (zusammen mit weiteren, sehr umfangreichen Besitzungen der Familie) 1878 zur Vermietung bzw. zum Verkauf angeboten.

Die dreiflügelige Anlage am nördlichen Ortsrand enthält das barocke zweigeschossige Herrenhaus von 10 Achsen mit Mansarddach und übergiebelter Mitte; der ehemalige Haupteingang zeichnet sich durch eine qualitätvolle spätbarocke Tür in Pilasterumrahmung mit Segmentbogensturz aus. Daneben hat sich ein vom Vorgängerbau herrührender, vermauerter Rundbogen mit Stockheim''schem Wappenschild und Jahreszahl 1549 erhalten. Der Kernbau wurde später durch zwei höhere, dreiachsige, durch Walmdächer abgeschlossene Seitenflügel ergänzt. Zu dem Anwesen gehörten Gartenanlagen, in denen nach zeitgenössischen Berichten u. a. 600 Rebsorten kultiviert wurden, und eine zinnenbekrönte Mauereinfriedung.

Der 1965 bereits als devastiert bezeichnete, in Mietwohnungen aufgeteilte Bau wurde in der Folgezeit durch weitere Modernisierungen fast bis zur Unkenntlichkeit entstellt, die Umgebung durch Neubauten völlig verändert. Dennoch stellt er, als Erinnerung an die zeitweilig sehr einflussreiche Familie Zwierlein, einen für die Geschichte Geisenheims und des Rheingaues wichtigen historischen Ort dar. Als Sachteile sind der vermauerte Torbogen mit Wappenstein sowie das ehemalige Portal mit Sandsteinumrahmung und geschnitzten Türflügeln erhaltenswert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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