Tapetenzimmer
Tapete, Detail
Bachelinhaus
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Beinstraße 9
Bachelin-Haus
Flur: 20
Flurstück: 3/15

Ehemaliger Sommer- und Wohnsitz der aus Mainz stammenden Familie Bachelin. Um 1800 Eigentum der Familie Hefner, 1819 Heirat einer Enkelin mit dem Offizier Bachelin, 1838 Witwensitz, 1940 Verkauf zugehöriger Güter. Der ausgedehnte Garten wurde verkleinert und nach Abbruch zugehöriger Nebengebäude teilweise durch einen Parkplatz ersetzt. Im Gartenbereich liegt ein fränkisches Gräberfeld. Von einer in Inv. 1965 erwähnten „hufeisenförmigen Hofanlage" sind zwei Flügel erhalten: der Hauptbau (Wohnhaus) mit jüngerem Anbau und die Scheune (jetzt städtische Kulturscheune).

Um 1695 (d) weitgehend neu errichtetes Wohnhaus über älterem Keller. Massives Erdgeschoss, darauf verschiefertes Obergeschoss aus Fachwerk; schiefergedecktes Walmdach mit älterem, nicht datierbarem Dachwerk und jüngerem Zwerchhaus an der Nordseite. Eine Umgestaltung des Inneren in der Mitte des 18. Jhs. steht wohl im Zusammenhang mit der um 1749 verstärkten Erdgeschossdecke. Bis 2009 durchgreifende Sanierung und Restaurierung durch die Stadt Geisenheim zur Nutzung als Bürgerbüro und Standesamt.

Im Erdgeschoss große Kelterhalle mit rundbogigem Eingang; daneben Kellerhals mit Abgang zum Gewölbekeller und abgetrennter Treppenaufgang zum oberen Wohngeschoss. Eine geradläufige Treppe ersetzt hier die jetzt noch vom Obergeschoss zum Dach führende, aus der Erbauungszeit stammende Spindeltreppe. Wohn- und Dachräume enthalten Ausstattungsteile des 18. und 19. Jhs., u. a. einfachen geometrischen Deckenstuck, barocke Türen mit Beschlägen, Dielenböden und im Flur einen Belag aus Sandsteinplatten.

Von besonderem Wert und größter Seltenheit ist eine nahezu vollständig erhaltene bemalte Tapete des frühen 19. Jhs. im Hauptwohnraum des Obergeschosses. Die möglicherweise nach einem Umbau mit Neuausstattung des Hauses um 1823 entstandene Tapete zeigt zwischen Pilastern Blumenvasen und Fruchtkörbe, die den Jahreszeiten zugeordnet sind, dazu von Weinlaub umrankte Thyrsosstäbe mit Kannen und Masken. Die Tapete wurde in Kombination von Schablonenmalerei und individueller Ausführung hergestellt.

Jüngerer Anbau mit Satteldach, wohl 18. Jh., Obergeschoss ebenfalls verschiefert. Daran anschließend die ehemalige Scheune (Kulturscheune).

Schmaler Hof mit Mauerabschluss und eisernem Tor zwischen hohen Torpfosten. Im Garten Reste von Wegeführungen, die von Buchsbaumhecken eingefasst waren.

Die Bedeutung des Hauses liegt in erster Linie in der Authentizität und Vollständigkeit seiner historischen Bausubstanz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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