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Viereckig geschlossene Hofanlage am Nordrand des ehemals ummauerten Ortskerns. Im Hof zurückliegend das im Kern romanische Wohnhaus. Zum ursprünglichen Bestand gehören vielleicht beide Giebelwände und die nördliche Langseite. Die jetzt unverputzte Westgiebelwand aus Taunusquarzit lässt den Umfang des romanischen Baues erkennen, insbesondere – wenn auch in großen Partien gestört – durch das in Schichten aus einigermaßen regelmäßigen Steinen gefügte Mauerwerwerk. Sichtbar etwa in Bodenhöhe ein vermauertes Rundbogentor. Im Giebel ein zugesetztes, gekuppeltes, rundbogiges Fenster mit eingestellter Mittelsäule (Sandstein, mit Halsring und Würfelkapitell, profilierter Sattelstein). Das entsprechende Fenster auf der linken Seite durch Rechteckeinbruch überschnitten, Säulchen und ein Bogen noch erhalten. In der Giebelspitze Rundfenster. Bestand aus dem Ende des 12. Jhs. eingefügt in ein zweigeschossiges Haus des 18. Jhs. (um 1714 d) mit Front nach der Bierstraße, aus verputztem Fachwerk, mit verschiefertem Mansarddach. Zum Hof einläufiger massiver Treppenaufgang; Tür mit Oberlicht. Innen Holztreppe mit einfachen gesägten Balustern.
Nach Abbrüchen des östlich anschließenden Bierhofes und weiterer, zum Teil ebenfalls auf mittelalterliche Substanz zurückgehender Häuser im Bereich Kirchspiel isoliert stehender Gebäuderest. Als eines der seltenen Relikte romanischen Profanbaues im Rheingau von hoher wissenschaftlicher und stadtbaugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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