Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Bierstraße 3
Weingut Hebauf
Flur: 16
Flurstück: 119

Viereckig geschlossene Hofanlage am Nordrand des ehemals ummauerten Ortskerns. Im Hof zurückliegend das im Kern romanische Wohnhaus. Zum ursprünglichen Bestand gehören vielleicht beide Giebelwände und die nördliche Langseite. Die jetzt unverputzte Westgiebelwand aus Taunusquarzit lässt den Umfang des romanischen Baues erkennen, insbesondere – wenn auch in großen Partien gestört – durch das in Schichten aus einigermaßen regelmäßigen Steinen gefügte Mauerwerwerk. Sichtbar etwa in Bodenhöhe ein vermauertes Rundbogentor. Im Giebel ein zugesetztes, gekuppeltes, rundbogiges Fenster mit eingestellter Mittelsäule (Sandstein, mit Halsring und Würfelkapitell, profilierter Sattelstein). Das entsprechende Fenster auf der linken Seite durch Rechteckeinbruch überschnitten, Säulchen und ein Bogen noch erhalten. In der Giebelspitze Rundfenster. Bestand aus dem Ende des 12. Jhs. eingefügt in ein zweigeschossiges Haus des 18. Jhs. (um 1714 d) mit Front nach der Bierstraße, aus verputztem Fachwerk, mit verschiefertem Mansarddach. Zum Hof einläufiger massiver Treppenaufgang; Tür mit Oberlicht. Innen Holztreppe mit einfachen gesägten Balustern.

Nach Abbrüchen des östlich anschließenden Bierhofes und weiterer, zum Teil ebenfalls auf mittelalterliche Substanz zurückgehender Häuser im Bereich Kirchspiel isoliert stehender Gebäuderest. Als eines der seltenen Relikte romanischen Profanbaues im Rheingau von hoher wissenschaftlicher und stadtbaugeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.