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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Bischof-Blum-Platz 3
Ehemalige Frühmesserei
Flur: 17
Flurstück: 184, 185

Die Grundsteinlegung der Frühmesserei ist für 1782 überliefert. Der Massivbau an der Ecke Steinheimerstraße bildet die südöstliche Platzbegrenzung. Die blockhafte Wirkung des Gebäudes wird verstärkt durch das verschieferte, von einem Kamin gekrönte Walmdach und den strengen, fünfachsigen Fassadenaufbau mit gequaderten Ecklisenen und vorgesetzter zweiläufiger Freitreppe. Mitteleingang mit schlichter Holztüre in geschnitztem Rahmen, darüber gerade Verdachung. An der Westseite rundbogiger Kellereingang. Ein eingeschossiges Wirtschaftsgebäude an dieser Stelle wurde nach 1974 abgebrochen. Der zugehörige rechteckige Garten ist von einer Mauereinfriedung umgeben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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