Linde um 1850
Lindenplatz
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Lindenplatz
Linde
Flur: 17
Flurstück: 133

Die Linde bezeichnet das Zentrum der Bürgersiedlung am ehemaligen Obermarkt und Rathausplatz. Erwähnt schon 1585 als Linde uffem Obermarkt, wird die Linde 1879 als ein in drei Stockwerken gezogener, majestätischer Baum von 3.50 m Stammumfang und 30 m Höhe beschrieben, der einen Kreis von 36 m Durchmesser beschattet. Der untere Astkranz wird seit dem 19. Jh. mit einem Gestell aus gusseisernen Säulen abgestützt. Der Baum wurde in jüngerer Zeit stark beschnitten und 1973 in der Höhe gekürzt. Die Bodenfläche unter der Krone wurde durch Stufen etwas angehoben und gestaltet, der zugehörige Brunnen in Richtung Prälat-Werthmann-Straße versetzt. Eines der selten erhaltenen Beispiele einer Markt- und Gerichtslinde, Mittelpunkt des seit 1949 bestehenden Lindenfestes und Wahrzeichen der Stadt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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