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Traufständiger Massivbau aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. mit rundbogiger Hofdurchfahrt in profiliertem Sandsteingewände mit Hausmarke im Scheitel. Die in fünf Achsen angeordneten Fenster des Obergeschosses mit Sandsteingewänden in Ohrenform wurden im 19. Jh. mit zusätzlichen geraden Verdachungen versehen. Verschiefertes Satteldach mit neuen Gauben. Das Erdgeschoss wurde in jüngerer Zeit zunächst durch einen Ladeneinbau, dann durch eine neue Eingangssituation für die Nutzung als Gasthaus verändert. Das Haus ist wesentlicher Bestandteil der geschlossenen südlichen Platzwand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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