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Auch als Scherr-Haus (nach einem Vorbesitzer) bekannter, langgestreckter, aus zwei Wohnhäusern zusammengesetzter Gebäudekomplex, der gegen Mitte des 19. Jhs. vereinheitlicht und in jüngerer Zeit durch die Stadtverwaltung genutzt wurde. Im Scheitelstein der rundbogigen Durchfahrt des nördlichen Bauteils soll sich (nach Inv. 1965) die Jahreszahl 1798 befunden haben. Der südliche Teil wurde im 19. Jh. angefügt. Einheitliche Putzfassade mit weitgehend gleichformatigen Fenstern in regelmäßigem Achsraster. Im Giebel ein Rundbogenfenster. Satteldach mit kleinen Gauben. Schlicht, jedoch an zentraler Stelle von starker stadtraumbildender Wirkung. Eine früher zugehörige Massivscheune mit hohem Mansarddach an der Winkeler Straße wurde nach 1974 abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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