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Das um 1900 in der Art eines schlichten Jugendstil-Landhauses errichtete Wohnhaus vereinigt zeittypische historisierende Elemente. Während die verputzte Straßenseite durch einen Krüppelwalm bestimmt wird, ragt hofseitig ein erkerartiger Fachwerkvorbau als verschiefertes Zwerchhaus über den First und das verschieferte Dach auf. Die zugehörigen Freiflächen werden von einer Mauereinfriedung umschlossen. Das Gebäude fügt sich harmonisch in die geschlossene, ältere Bausubstanz des Ortskerns ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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