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Traufenhaus des 19. Jhs. mit massivem Erdgeschoss und rechteckiger Hofdurchfahrt, darüber verputztes Obergeschoss aus Fachwerk. Bis auf ausgetauschte Fenster im Erdgeschoss detailgenau erhaltenes Wohnhaus. Im Obergeschoss Sprossenfenster mit hölzernen Brüstungsgittern und geschosstrennendes Schalbrett. Das Haus war früher Mittelbau einer geschlossenen Dreiergruppe ähnlicher Wohnhäuser (Nr. 1, 3, 4) derselben Bauzeit. Damit steht der Bau exemplarisch für die Großzahl einfacher Rheingauer Bürgerhäuser, die das charakteristische ruhige, geschlossene Straßenbild der Siedlungsgebiete des 18./19. Jhs. weithin bestimmten und nur noch selten in relativ originalem Zustand erhalten sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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