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Über zehn Achsen langgestreckter traufständiger Massivbau mit Öffnungen in einfachen Sandsteingewänden. In der rundbogigen Durchfahrt soll sich (nach Inv. 1965) eine Haustür mit flachbogigem Sturz und Jahreszahl 1708 befunden haben. Das Satteldach wurde nach Ausbau des Dachgeschosses durch eine neue Gaubenreihe optisch stark verändert. Hinter dem mit Nebengebäuden bebauten Hof schloss sich ein zur Beinstraße hin durch eine Mauer begrenzter Garten an. Die dortige Gartenmauer mit Pforte von 1767 (Inschrift) wurde zwischenzeitlich abgebrochen. Stattliches, das Straßenbild nördlich der Bahnlinie prägendes Anwesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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