Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Rüdesheimer Straße 26
Ehem. Haus Lade
Flur: 22
Flurstück: 64

Erbaut 1838, Architekt: Philipp Hoffmann. Friedrich August Lade (Weinhandlung Lade und Söhne) ließ das Wohn- und Geschäftshaus nach dem Auszug seiner Familie aus dem Ostflügel des Ostein''schen Palais errichten. Später war es Eigentum der Wein-Kellerei Geisenheim Hans Kohmann; heute Wohnhaus.

Der eigenständige, aus der Zweckmäßigkeit entwickelte Entwurf zeigt italienische Einflüsse. Es entstand ein Palazzo „im venezianischen Stil" (Hoehl 1926), der sich durch flachen Dachabschluss, stärkere Horizontalbetonung durch schmückende Geländer und Friese sowie Putzquaderung vom heutigen Bestand unterschied. Breitgelagerter Baukörper in streng symmetrischen, kubischen Formen. Unter dem beherrschenden dreigeschossigen Mitteltrakt ist das Erdgeschoss als durchgängige Sockelzone mit polygonal geschlossenen Fenstern um beidseitige eingeschossige Terrassenflügel erweitert, die als Verwaltungs- und Geschäftsräume dienten. Der Mitteleingang mit Freitreppe wird durch den darüberliegenden Balkon betont. Obergeschoss mit hochformatigen Rechteckfenstern in sieben Achsen, darüber Attikageschoss mit quadratischen, durch eingestellte Pilaster bandartig zusammengefassten Öffnungen. Das ehemalige Flachdach mit ornamentalem, gusseisernem Geländer wurde durch ein flachgeneigtes Walmdach ersetzt. Als Teil der einst aufwendigen Innenausstattung ist u. a. das sog. Jagdzimmer im Ostflügel mit reichen Stuckarbeiten, geschnitzten Türen und Türrahmen erhalten. Die umfangreiche, doppelläufige, gewölbte Kelleranlage zieht sich im Winkel auch unter dem Kelterhaus hin; in der Kellerwand das Baudatum 1837. Keller- und Erdgeschoss wurden durch ein isolierendes, niedriges Zwischengeschoss getrennt. Der Garten war früher parkartig gestaltet (siehe auch Zeichnung S. 90).

Ehemals eine der größten Rheingauer Weinhandlungen und Kellereien in für die Zeit fortschrittlicher Anlage. Wichtiger Einzelbau an der durch Landsitze und Villen geprägten Landstraße nach Rüdesheim.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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