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Langgestreckter Massivbau mit flachgeneigtem, deutlich überstehendem Walmdach und mittiger Hofdurchfahrt. Die Putzfassade mit durchgehendem Gesims in Brüstungshöhe der Obergeschossfenster bezieht ihre Wirkung durch die (nur in der Westhälfte erhaltenen) sprossengeteilten Fenster mit Klappläden und eisernen Brüstungsgittern. Das geometrische Motiv der Fensterläden wiederholt sich im Einfahrtstor. Im Dach kleine, teilweise veränderte Gauben. Nach Inv. 1965 soll sich im Innern eine Holztreppe mit ausgesägtem Geländer, in der Einfahrt ein Kellereingang mit geschnitztem Holzgewände erhalten haben. Durch die nachträgliche Teilung und Veränderung der Osthälfte mit Schaufenster wurde die einheitliche Erscheinung des Gebäudes gestört. Die wohlerhaltene Westhälfte dokumentiert die Wirkung handwerklicher Details in der schlichten Architektur der 1. Hälfte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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