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Traufständiges Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss, hier Fenster und rundbogige Einfahrt in profilierten Sandsteinumrahmungen. Der mittige Eingang wurde um 1970 durch Tiefer-
legung verändert, dabei der originale, profilierte Türrahmen mit Oberlicht, Türflügel und Steintreppe entfernt, jedoch der alte Sturz mit Bauinschrift über dem neuen Eingang eingelassen. Inschrift: „Nisi dominus custodierit danum istam frustra v[i]gilat qui custodit eam. R. H. 1721 M.M.H." Das Obergeschoss zeigt konstruktives Fachwerk des 18. Jhs., evtl. mit Verwendung älterer Teile. Die Putzornamentik der Gebälkzone ist eine Zutat aus jüngerer Zeit. Das Gebäude stellt ein wichtiges Element innerhalb der geschlossenen Bebauung der Steinheimerstraße dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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