Steinheimerstraße 4
Steinheimerstraße 4
Steinheimerstraße 4
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Steinheimerstraße 4
Flur: 17
Flurstück: 201

An der Ecke Zollstraße zweiseitig freistehendes, spätmittelalterliches Wohnhaus, erbaut 1517 (d). Auf hohem, massivem Erdgeschoss beidseitig weit vorkragendes Fachwerk-Obergeschoss. Charakteristisch für die Bauzeit sind die gebogenen, überkreuzten Eckstreben und die Reihe der zu Spitzbogenmotiven angeordneten gebogenen Brüstungshölzer von friesartiger Wirkung. Symmetrische Giebelfiguration, nur geringfügige spätere Veränderungen; Hölzer teilweise ersetzt. Hohes, verschiefertes Satteldach mit dem für frühe Bauten typischen kleinen Schirmwalm auf geschwungener Knagge. Das auf Putz neu aufgemalte Baudatum 1607 bezieht sich nicht auf die Entstehung des Fachwerks, bestenfalls auf die jüngere Schnitzerei des Eckständers mit Flechtband und zwei Köpfen (vergl. etwa Hattenheim, Hauptstraße 43, datiert 1605). Hofmauer mit rundbogiger, überdachter Einfahrt und altem Holztor, jüngerer Anbau nach Nordwesten. An der Ecke zur Kreuzung kleine verglaste Nische mit Heiligenfigur (nach Inv. 1965 kleine Muttergottes, Holz, neu gefasst, 2. Hälfte 18. Jh.). Im Inneren im Erdgeschoss eine rundbogige, bauzeitliche Türöffnung, eine Treppe des 18. Jhs. mit qualitätvoll geschnitzten Balustern sowie einige barocke Türen. Die hofseitige Eingangstür des 18. Jhs. stammt vom ehemaligen Postgebäude. Originaler stehender Dachstuhl mit aufgeblatteten Kopfbändern. Einer der ältesten Fachwerkbauten Geisenheims; besonderer Wert aufgrund des guten und vollständigen Erhaltungszustandes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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