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Kleinere Hofreite des 18. Jhs., bestehend aus Wohnhaus in Ecklage, parallel dazu gestellter Scheune an der Zollstraße und Hof mit Mauerabschluss. Das verputzte Fachwerkwohnhaus mit teilweise vorkragendem Obergeschoss zeigt nachträgliche Umbauten. Unverändert dagegen die Scheune auf etwa quadratischem Grundriss mit hofseitiger Einfahrt, giebelseitig freiliegendem Fachwerk und Krüppelwalmdach in traditioneller Ziegeldeckung mit Schieferumrandung. Trotz der Veränderungen an dem im Kern wohl älteren Wohnhaus stellt die Gebäudegruppe eine städtebaulich wichtige Markierung am Rand des alten Ortskerns dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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