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Erbaut 1864-65 durch Philipp Hartmann, Bauunternehmer; Elternhaus des Geisenheimer Architekten Georg Hartmann (1869-1956). Hofreite als einheitliche Anlage aus freistehendem Wohnhaus in Ecklage, winkelförmig den Hof umgrenzenden Wirtschaftsgebäuden und Mauereinfriedung. Maßwerkfriese ziehen sich um Traufe, Giebel und den diagonal auf profilierten Konsolen auskragenden Eckerker. Verschiefertes Satteldach mit kleinen, spitzhelmbekrönten Gauben. Nebengebäude aus unverputztem Backsteinmauerwerk in stilistisch angepassten, jedoch einfacheren Formen. Das Wohngebäude stellt mit seinen gotisierenden Formen den städtebaulichen Bezug zum gegenüberliegenden Schloss Schönborn her, gleichzeitig zeigt der auffällige Treppengiebel den Beginn der geschlossenen Ortsbebauung an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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