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Das kurz vor 1900 erbaute kleine Wohnhaus (ehem. Kutscherhaus?) gehörte augenscheinlich früher zum benachbarten Wohngebäude Nr. 95/97. Eingeschossig mit flachem Krüppelwalmdach, jedoch repräsentativ gestaltet durch den auffälligen, zweigeschossigen, den First hoch überragenden Mitteltrakt, gekrönt von einem aufwendigen Ziergiebel. Fassade aus gelben Ziegeln mit grauer Sandsteingliederung an Giebel, Gewänden, Eckquaderung und Aufsätzen der Giebelfußpunkte. Der schmale Vorgarten wird von einem schmiedeeisernen Gitterzaun begrenzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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