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Stattlich dimensioniertes, in Traufstellung freistehendes Doppelwohnhaus mit Satteldach, vielleicht repräsentatives Mehrfamilienmietshaus vom Ende des 19. Jhs. Der einfache, klare Baukörper steht im Gegensatz zum Formenreichtum der benachbarten Villen. Die Bauzier in gediegener handwerklicher Ausführung betont die zurückhaltende Architektur. Fassade aus zweifarbigem Ziegelmauerwerk auf hohem Bruchsteinsockel. Pro Haushälfte je fünf Fensterachsen und ein Mitteleingang mit großzügiger Freitreppe; verglaste ornamtentierte Haustüren mit schmiedeeisernen Gittern. Fensterformen und -rahmungen sind geschossweise differenziert. Nicht erhalten ist eine „reiche spätklassizistische Fensterrahmen-Gliederung um reizvolle, vorhangartige Zwischenstücke aus Metall im ersten Stock" (Beschreibung 1973). Die Einfriedung wurde erneuert. Zugehörig waren das ehemalige Wirtschaftsgebäude Nr. 93 sowie ein in der Mitte hinter den beiden Häusern gelegenes kleines Nebengebäude aus Backsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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