rückwärtiger Giebel
nach Abbruch des Nachbargebäudes
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Zollstraße 21
  • Zollstraße 22
Pfefferzoll
Flur: 14
Flurstück: 129, 131/2

Ein Pfefferzoll für alle zu Berg und zu Tal fahrenden Schiffe war Reichslehen des Rheingrafen und ist seit 1194/98 bis gegen 1700 belegt. Ehemals ufernah am südöstlichen Ortsrand gelegen, steht das Gebäude heute aufgrund von Flussregulierung und Straßenbau vom Rhein weit entfernt.

Traufständiger Bau mit Fachwerk-Obergeschoss, teilweise massiv erneuert, auf massivem Erdgeschoss. Durch das benachbarte Haus Nr. 22 größtenteils verdeckt, so dass von der Straße nur das westliche Drittel mit rundbogiger Durchfahrt und polygonal vorspringendem, erneuertem Erker mit geschweifter Haube zu sehen ist. Der Sturz eines Erkerfensters trug früher die Jahreszahl 1618. In der Durchfahrt ein Türsturz in Eselsrückenform mit inschriftlichem Datum 1561, außerdem alte Torangeln aus Sandstein. Westliche Fachwerk-Giebelwand verschiefert; die Ostwand als massiver Schildgiebel ist wohl älter als der im 16. Jh. errichtete und nach 1629 (d) veränderte Fachwerkbau. Unter dem rückwärtigen Anbau ein Gewölbekeller. In der rückseitigen Hofmauer Rest eines Brunnens. Für die Geschichte von Stadt und Region bedeutendes, in Ortschroniken vielfach erwähntes und damit für die Identität Geisenheims bedeutsames Haus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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