Plixholz Brunnen
Plixholz TM 1820
Ehem. Hofgut Plixholz, Mauerreste, Zustand September 2021 (Foto: Ruth Beusing, LfD)
Ehem. Hofgut Plixholz, ehem. Brunnenschacht, Zustand September 2021 (Foto: Ruth Beusing, LfD)
Ehem. Hofgut Plixholz, vermutl. ehem. Kellerzugang, Zustand September 2021 (Foto: Ruth Beusing, LfD)
Rodungsinsel
Orthofoto ehem. Hofgut Plixhof
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Blixholz
Ehem. Hofgut Plixholz
Flur: 32
Flurstück: 7

Inmitten einer Waldrodung auf der Höhe nördlich des Klosters Nothgottes liegen nahe einer alten Wegekreuzung am Weibspfad die spärlichen Reste des Hofes. Eine frühmittelalterliche Befestigungsanlage, vielleicht nur aus Wällen bestehend, soll hier vorhanden gewesen sein, daneben eine Töpferei (Scherbenfunde deuten auf das 11. Jh.). Ein Hofgut wird 1390 erwähnt. Im 14. Jh. erfolgte die Rodung des Markwaldes durch die Brömser von Rüdesheim zu landwirtschaftlicher Nutzung. Der 1550 in Besitz der Familie Brömser stehende Hof ging 1620 als Stiftung des Johann Richard Brömser an das Kloster Nothgottes und die dortigen Kapuziner. Mitte des 18. Jhs. Eigentum des Grafen Johann Hugo Franz von Metternich, kam er 1812 durch Verkauf an den Freiherrn von Zwierlein. Im 18. Jh. steht noch ein stattliches zweigeschossiges Gebäude, 1836 ist der Hof von zwei bis drei Pächterfamilien bewohnt, die Viehwirtschaft betreiben. In der 2. Hälfte des 19. Jhs. beginnt der Verfall zur Ruine, während nun die Klostergebäude von Nothgottes zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Eine weitgehende Abtragung der Mauerreste erfolgt bis nach 1933.

Ehemals rechteckige, ummauerte Hofanlage, an der Süddseite zwei runde Ecktürme, an der Nordseite ein dreigeschossiges, größeres, massives Wohngebäude. Erhalten ein etwa 2 m hoch aufragender Rest des runden Brunnenschachtes. Unter der Erde sind noch Kellergewölbe vorhanden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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