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Kurz vor 1825 durch den Pädagogen Johannes von Laspé (1738-1825) als Waisenanstalt errichtet, wechselte das nach Tod des Gründers unvollendete Gebäude häufig den Besitzer. Eigentümer waren u. a. 1861 Salomon Marix aus Eltville, der den zugehörigen Weinberg anlegen ließ, und 1871 dessen Sohn Julius (Jules) Marix, auf den der villenartige Ausbau nach französischem Vorbild mit Ecktürmen und Zwerchhaus (Inschrift: Schloss Johannisberg) sowie die Errichtung neuer Wirtschaftsgebäude zurückgeht. Ab 1872 ließ Konsul Ludwig Bauer, Inhaber einer Moskauer Weinhandlung, das Haus neu ausstatten, vergrößerte den Grundbesitz erheblich und legte einen Garten und die Lindenallee an; seither existiert der Name Schloss Hansenberg. 1926 wird der Besitz mit zugehörigem Weingut als Villa Wilhelmy bezeichnet. 1930 bis 1962 Hotel, danach Ankauf durch die Bundesrepublik Deutschland und Einrichtung einer Schule für Katastrophenschutz. Entfernung der gotisierenden Gebäude des nördlich vorgelagerten Wirtschaftshofes, 1972 Fertigstellung der Um- und Anbauten, 1995 Feuerwehrschule des Landes Hessen. Seit 2000 Internatsschule Schloss Hansenberg mit umfangreichem neuen Gebäudekomplex.
Nordwestlich von Johannisberg auf dem Hansenberg gelegene, weithin sichtbare Villa von schlossähnlicher Wirkung. Rechteckbau mit Walmdach, dessen Schauseite zum Tal durch zwei runde, spitzhelmbekrönte Ecktürme flankiert wird, dazwischen ein auf Konsolen vorkragender Balkon. Ein 1965 noch vorhandenes, hohes, mittiges Zwerchhaus mit geschweiftem Giebel und abgeflachtem Pyramidendach wurde entfernt und durch kleine Gauben ersetzt. Südlich vorgelagerte Terrasse mit drei gerundeten (ehemals baumbestandenen) Bastionen. Auf der Hofseite mittiger Portalvorbau mit gebrochenem Giebel. Die Innenausstattung nicht erhalten. Reste der zugehörigen Parkanlage mit Umfriedungsmauer sind noch als vereinzelter alter Baumbestand vorhanden. Die markante Fernwirkung der Villa nach Süden blieb bestehen; nach Westen ist der großmaßstäbliche Schulneubau weithin in der Landschaft sichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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