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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Grund 35
  • Grund 37
Weingut Dr. Gietz
Flur: 21
Flurstück: 351/136, 352/138

Aus zwei Häusern unterschiedlicher Bauzeit zusammengesetzte Baugruppe der vormaligen Weinhandlung Johann Klein, zu der auch Nebengebäude mit umfangreichen Kelleranlagen im rückwärtigen Hang gehören.

Im Grund 35 erbaut 1898, Architekt: Georg Hartmann, Geisenheim. Bauherr: Josef Klein. Das im geschlossenen Straßenzug durch Volumen und Baugestalt auffallende, villenartige Wohnhaus verdankt seine pittoreske Erscheinung der Vielfalt historistischer Elemente. Verputzt, mit kontrastierenden Sandsteingewänden und sonstigen dekorativ eingesetzten Werksteingliederungen. Bewegte, verschieferte Dachformen mit Giebeln; ursprünglich mit dekorativen Aufsätzen. Diagonal gestellter Eckerker mit hohem Walmdach in Kombination mit verglastem Wintergarten im Obergeschoss; nach Osten Balkon auf Sandsteinkonsolen mit schmiedeeisernem Geländer. Im Wintergarten früher farbige Bleiverglasungen. Wesentliche Teile der Innenausstattung mit Holzvertäfelungen, Schnitzerei und Stuck sind erhalten. In seinem Detailreichtum wohlerhaltenes straßenbildprägendes Gebäude.

Neben Kelleranlagen des 19. und 20. Jhs. ein vielleicht aus dem 18. Jh. stammender Gewölbekeller im rückwärtigen Hang. Zweigeschossiges Gartenhaus auf der Höhe des zugehörigen Gartengrundstücks, über massivem Erdgeschoss Freisitz mit Satteldach auf Holzstützen.

Im Grund 37, um 1860 erbaut durch Johann Klein. Schlichtes, traufständiges Wohnhaus, die vierachsig gegliederte Fassade mit Gurtgesims und kleinen runden Öffnungen unter der Traufe. Flachgeneigtes verschiefertes Satteldach mit zwei kleinen Gauben, eine größere Gaube jünger. Für die Erscheinung wichtige originale Sprossenfenster mit Klappläden sind erhalten. Eine leicht zurückgesetzte Achse mit reichverzierter, teilverglaster und vergitterter Eingangstür vermittelt geschickt zum zugehörigen jüngeren Nachbargebäude.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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