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Großvolumiges Wohngebäude in zwei Geschossen und aufgesetztem Dachgeschoß aus dem Beginn des 20. Jh. Auffällig ist die ausgeprägte Kubatur und die gestalterische Verwendung des Backsteinmauerwerkes. In der unmittelbaren Nachbarschaft zum Bahnhof ist das Haus als Kulturdenkmal aus städtebaulichen Aspekten schützenswert
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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