Grund
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Grund 65
  • Grund
  • Grund 65a
Schamari-Mühle
Flur: 1
Flurstück: 241/1, 241/2, 242/1, 243

Die nördlich des Ortes gelegene Mühle gehörte wahrscheinlich ursprünglich zum Kloster Johannisberg und wurde 1593 an Junker Knebel von Katzenelnbogen verkauft. Als weitere Besitzer werden Otto von Schönburg, 1645 Peter Müller, 1686 der Johannisberger Oberschultheiß Johann Jakob Kilian und 1749 Michael Klein genannt. Die Mühle wurde 1812 von Heinrich Schamari erworben und 1816 neu aufgebaut. Peter Schamari errichtete um 1860 ein Ökonomiegebäude und löste 1878 die noch auf dem Gut ruhende Kornabgabe an das Schloss ab. Bis 1929 war die Mahlmühle mit zwei Wasserrädern für Öl und Getreide als letzte der fünf Mühlen im Grund in Betrieb. Danach Umstellung auf Weinbau und Landwirtschaft, 1930 Einrichtung des Gutsausschankes. 1944 wurden die Gebäude durch eine Luftmine beschädigt.

Das 1816 erbaute Wohnhaus ähnelt dem des benachbarten Johannishofes. Langgestreckt, mit zur Straße hin orientierter, dreiachsig gegliederter Giebelseite und kleinem Krüppelwalm. Schlichte Putzfassade mit Sprossenfenstern und Klappläden. Mauerumschlossener Hof mit parallel gestellten Nebengebäuden, rückseitige rundbogige Einfahrt mit hölzernem Tor. Landschaftlich reizvolle freie Lage im Talgrund des Elsterbaches.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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