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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Höllenkopf
Wegekreuz im Grund
Flur: 1
Flurstück: 40

Wegekreuz gegenüber Im Grund 63 (Johannishof), Ergebnis der Erneuerung eines aus dem 18. Jh. stammenden Wegkreuzes aus Sandstein in etwas vereinfachter Form unter Verwendung originaler Teile (Deckplatte). Das ursprünglich gefaste Kreuz stand auf einem geschweiften Sockel mit Eckverzierungen und verwitterter Inschrift (rest. 1895). Der Sockel verfiel nach Einbindung in die Weinbergsmauer. Wiederherstellungen fanden 1960, 1985 und 1992 statt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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