Kanzler-Metternich-Straße 9
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Kanzler-Metternich-Straße 6
  • Kanzler-Metternich-Straße 4
  • Kanzler-Metternich-Straße
Metternich''sches Hofhaus
Flur: 1
Flurstück: 35/1, 35/2, 67/5

Durch den damaligen Schlossherrn, Staatskanzler Fürst von Metternich, um 1827 als Haus für acht Arbeiterfamilien seines Weingutes errichtetes, als von Metternich''sches Hofhaus bezeichnetes Wohnhaus, Bestandteil eines größeren Ökonomiehofes. Am Nordrand des Schlossbezirks gelegen, grenzte dieser damals an den später verlegten Friedhof. Voluminöser, rechteckiger Bau mit Satteldach und Mitteleingang in der siebenachsigen Traufseite. Über massivem Erdgeschoss Obergeschoss aus konstruktivem Fachwerk. Nach dessen Freilegung entspricht das Gebäude nicht mehr seiner ursprünglichen, durch einheitlichen Verputz bestimmten Erscheinung. Ortsbildprägende Wirkung aufgrund seiner Größe und dominanten Lage am Eingang des Oberfleckens. Eine an der Ecke angebrachte neuere Plakette zeigt das Porträt des Kanzlers Metternich.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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