Burg Schwarzenstein
Burg Schwarzenstein, Foto 1959
Burg Schwarzenstein, Gartenbereich, Zustand März 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Burg Schwarzenstein, Rundturm im Gartenbereich, Zustand März 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Burg Schwarzenstein, Einfriedung, Zustand März 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
Burg Schwarzenstein, Rundturm im Gartenbereich, Zustand April 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfD)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Rosengasse 32
  • Rosengasse
  • Im oberen Vogelsand
Burg Schwarzenstein
Flur: 2
Flurstück: 178/1, 178/3, 178/4, 178/5, 179, 185/1, 185/2, 185/3

Erbaut 1873, Bauherr: Jakob Georg Hermann Mumm, dänischer Generalkonsul; Architekt: F. Schaedel, Frankfurt. Die als Gartenhaus errichtete Kunstruine erhielt den Namen Schwarzenstein nach Burg Schwarzenstein bei Wesel, dem Stammsitz eines vermeintlichen älteren Zweigs der aus Solingen und Frankfurt stammenden Familie Mumm. Fortan nannte sich die seit 1873 in ihrem Adel bestätigte Familie Mumm „von Schwarzenstein". Heute Hotel und Restaurant.

Nördlich oberhalb des Ortes an einem Hang vor dem Waldrand gelegen, erscheint die „Burg" als malerisches Gebilde inmitten der Rebenlandschaft. Ursprünglich fast nur Kulisse, bestehend aus einem Rundturm mit anschließender langgestreckte Mauer, die teilweise als Pallaswand mit Giebel ausgebildet ist und mit Zinnen und Maßwerk-Spitzbogenfenstern gotisierende Motive enthält; davor eine Renaissance-Loggia. Moderne An- und Ausbauten. Hinter dem Gebäude liegt der zugehörige, ausgedehnte Park mit geringen Resten historischer Pflanzungen, Wegeführungen und Mauereinfriedung, darin ein neuer Hotelbau.Zugehörig ein freistehender Rundturm auf dem rückwärtigen bewaldeten Grundstück (Flurstück 178/1). Bruchsteinmauerwerk mit Portal, das von einem offenen Rundbogen überfangen wird, und spitzbogigen Sandsteinfenstern, oberer Abschluss mit einem leicht vorkragenden Zinnenkranz, darunter Rundbogenfries.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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