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Für Herrn Philipp Rudolph entstand 1911/12 ein repräsentatives Wohnhaus, dessen polygonal gebrochener Erker einen besonderen Akzent setzt. Das Haus wird von einem Walmdach mit Schopf geschlossen, in dem eine Wohnnutzung untergebracht ist. Als prägender Bestandteil der kurz vor dem Ersten Weltkrieg entstandenen Bebauung ist das Haus aus städtebaulichen Aspekten Baudenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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