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Weingut der 2. Hälfte des 19. Jhs. mit Lage südlich außerhalb des Oberfleckens, gegenüber dem ehemaligen Kurhaus und Kloster. Rechteckiges Wohnhaus mit Satteldach. Fassadengliederung durch Putzquaderung des Erdgeschosses, Blendrahmen, Gurtgesimse und Fensterumrahmungen mit gerader Verdachung im Obergeschoss. An der südlichen Giebelseite Balkonvorbau. Verbindung zum nördlichen Wirtschaftsgebäude durch überdachten Torbau mit rechteckiger Einfahrt. Schmaler Vorgarten mit Einfriedung, schlichter schmiedeeiserner Gitterzaun.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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