Schulstraße 12
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Schulstraße 12
Ehem. Weingut Schmidt
Flur: 18
Flurstück: 110/1

Ein älteres Giebelhaus wurde 1788 zu einer Dreiflügelanlage ausgebaut. Straßenseitig erscheint das stattliche, massive, über neun Achsen langgestrecktes Wohngebäude mit rechteckiger Hofdurchfahrt als Traufenbau innerhalb der geschlossenen Straßenzeile. Schlichte Putzfassade, gerahmt von Ecklisenen mit Quaderbemalung und einem verkröpften Traufgesims, mit einfachen Sandsteingewände. Im hohen, verschieferten Mansarddach eine Reihe von Giebelgauben mit hölzernen Klappläden. Altes Hoftor erhalten, außen mit neuer Schalung verkleidet. Hofseitig oberhalb des massiven Erdgeschosses konstruktives Fachwerk; am Kernbau gartenseitig Rest einer älteren Schildgiebelwand. Im Hof seitlich der Eingang in den älteren Ursprungsbau. Hier eingefügtes Sandsteingewände mit Datum 1788 sowie qualitätvolle Haustür. Im Inneren zeitgleich entstandene Treppe mit geschnitztem Geländer. In den erdgeschossigen Räumen stichbogig überspannte ehemalige Fensternischen sowie Konsolsteine mit Streichbalken als Reste des vielleicht auf das 16. Jh. zurückgehenden Vorgängergebäudes. Aus dieser Zeit oder früher auch der Gewölbekeller. Ein weiterer alter Keller unter dem erneuerten Wirtschaftsgebäude mit Hof (Nr. 14) an der Ecke Rosengasse. Jüngere Nebengebäude mit wiederverwendeten alten Holzstützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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