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Zum gegenüber gelegenen Weingut G. H. von Mumm (Schulstraße 30) gehörige große Scheune, erbaut kurz vor 1900. Mit backsteinsichtigen, betonten Kanten und Gesimsen ebenso wie in der Dachform mit weitem Dachüberstand auf Streben nimmt der Wirtschaftsbau die Gestaltungsmerkmale der Weingutsgebäude auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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