Villa Mumm und Schloss Johannisberg, Zeichnung Lasinsky 1828
Villa Mumm von Osten
Kegelbahn
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Am Erntebringer 12
  • In der Otzensang
Villa Mumm
Flur: 1
Flurstück: 76, 78

1823 durch den Frankfurter Bankier und Weinhändler Peter Arnold Mumm in der Flur Otzensang östlich des Oberdorfes errichteter Landsitz mit Park. Anbauten und etliche Veränderungen stammen aus dem späteren 19. Jh.

Die in der Literatur u. a. als „reizendes Landhaus im klassizistischen Kolonialstil" beschriebene Villa liegt in bevorzugter, durch die weite Aussicht zum östlichen Rheintal bestimmter Lage. Langgestrecktes zweigeschossiges Gebäude mit nach Osten zum Park hin orientierter Schaufassade. Diese wird beherrscht von einen Mittelpavillon mit großen, durch Konsolgesimse betontem Dreiecksgiebel und einem Verandavorbau auf Säulen. Beiderseits erstrecken sich die ursprünglich symmetrischen Seitenflügel. An der Westseite flankieren zwei vorgezogene Pavillons mit abgeschrägten Ecken den Mitteleingang. Die zurückhaltende, strenge Fassadengestaltung mit gleichformatigen, hohen Fenstern und wenigen klassizistischen Elemententen ergibt eine noble Wirkung. Im Inneren sind Raumaufteilung und Ausstattung aus der 2. Hälfte des 19. Jhs. mit aufwendigen Holzarbeiten weitgehend ungestört erhalten.

Park

Der ausgedehnte, nach Osten hin abfallende, als Landschaftsgarten gestaltete

Garten enthält neben exotischen Einzelbäumen einen Obstgarten und Architekturelemente. Kegelbahn von 1913 (Bauinschrift) am Nordrand, eingeschossiger Massivbau mit Giebelrelief über dem Eingang. Pavillon an der Nordecke der Gartenmauer. Reste einer Pergola, ursprünglich aus Gebälk tragenden Sandsteinpfeilern, die teilweise durch Betonpfeiler ersetzt wurden.

Villa und Park (Sachgesamtheit) bilden in ihrem ungestörten Landschaftsbezug ein hochwertiges Ensemble und stehen beispielhaft für einen vornehmen Rheingauer Landsitz der 1. Hälfte des 19. Jhs.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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