Rüdesheimer Straße 48
Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
  • Rüdesheimer Straße 48
Rathaus
Flur: 17
Flurstück: 115

Anstelle des 1853 abgebrochenen alten Fachwerkrathauses entstand bis 1856/57 am Lindenplatz das neue Rathaus. Entwurf: Philipp Hoffmann; Planänderung mit Vereinfachung des ursprünglichen Entwurfes und Ausführung von Ph. Hartmann unter Beteiligung von Bauakzessist Esau, Rüdesheim, und Baurat Görz. Eine von Hoffmann 1881 geplante Erweiterung durch Aufsetzen eines dritten Geschosses mit Schulsälen kam nicht zur Ausführung.

Der zweigeschossige Massivbau mit flach geneigtem Walmdach, schlankem Dachturm und streng symmetrisch gegliederter Fassade entspricht in der Grundform einem im Herzogtum Nassau weitverbreiteten klassizistischen Rat- und Schulhaustypus, der sich hier jedoch repräsentativer und mit reicheren, aus der italienischen Frührenaissance hergeleiteten Einzelformen zeigt. Auf dem Platz freistehender, voluminöser Bau über rechteckigem Grundriss, dessen rückwärtige Ecken leicht eingezogen und abgeschrägt sind. Fassade aus sichtbar belassenem Bruchstein mit Pilastergliederungen aus rotem Sandstein. Die in der Mitte des Erdgeschosses hochgelegene, über eine Freitreppe zugängliche Loggia aus drei Rundbogenarkaden vermittelt zum öffentlichen Raum, darüber zeigen im Obergeschoss drei Rundbogenfenster mit Maßwerk die Lage des Ratssaales an. Das schiefergedeckte Walmdach mit kleinen Gauben trägt in der Mitte einen Uhrendachreiter mit Spitzhelm. Im Inneren großzügiger, gewendelter Treppenaufgang mit gusseisernem Geländer. Durch Lage und Bauform dominanter, das Ortszentrum am Lindenplatz beherrschender Bau.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.