Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Standort lag früher in der Feldflur außerhalb des Ortes am alten Pilgerweg nach Marienthal und Nothgottes, jetzt im Garten eines Wohnhauses. 1991 restauriert und innerhalb des Grundstückes versetzt, Sockel erneuert. Der Bildstock trug ursprünglich das inschriftliche Datum 1757. Säule aus rotem Sandstein mit korinthischem Kapitell, darauf dreiseitiger Bildaufsatz, eine Seite davon leer. Zwei Bildreliefs zeigen den verklärten Heiland und die Marienkrönung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |