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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Suttonstraße 7
Eberbacher Hof
Flur: 11
Flurstück: 78/1

Der ehemalige Eberbacher Hof besteht heute aus den Häusern Nr. 7 und 8. Eine der hl. Margarethe geweihte Kapelle des Klosters Eberbach, 1312 aus einer Stiftung der Geschwister Dido und Elisabeth von Scharfenstein errichtet, wurde 1706 unter dem Eberbacher Abt Michael Schnock barock umgestaltet, das zugehörige Wohngebäude des Münchhofes (Mönchshof) 1735 erneuert (Nr. 8). Nach Säkularisation 1803 Verkauf der Kapelle an die Staatsdomäne, Nutzung für Gottesdienste bis 1811, dann Erwerb von Hof, Garten und Kapelle durch Joseph Krams. Dieser errichtete das Wohnhaus zur Straße hin. Die einbezogene Kapelle erhielt eine Zwischendecke, das Untergeschoss wurde als Stall und Kelterhaus genutzt.

1812 erbautes giebelständiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach (früher Ziegeldeckung mit Schiefereinfassung). Massives Erdgeschoss, darin Eingang mit Treppe. Hier das wiederverwendete Portal der Margarethenkapelle von 1706 mit Bügelsturz, im Feld drei Wappenschilder: Kloster Eberbach, Zisterzienser und Abt Michael Schnock (1702-1727). Obergeschoss aus konstruktivem Fachwerk, ursprünglich wie das Erdgeschoss verputzt. (Putz jetzt fehlend, Giebelverkleidung aus Kunstschiefer).

Ehemalige Margarethenkapelle

im Inneren des Hauses. Stuckdecke 1706 von Sebastian Beschauf, Mainz; Renovierung 1972.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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