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Im Flecken 39-73 (Westseite), 20-40 (Ostseite)
Pfarrer Neuroth-Straße
Obere Brunnengasse 2, 8
Rosengasse 1-13 (Westseite), 2-16 (Ostseite)
Schulstraße 1-11 (Nordseite) einschl. Brunnenplatz, 2-14 (Südseite)
Schweizertal 1-7 einschl. Brunnenplatz
Untere Brunnengasse 1-15
Die Gesamtanlage umfasst im wesentlichen den mittelalterlichen Ortskern mit Erweiterungen der 1. Hälfte des 19. Jhs. wie dargestellt im Katasterplan von 1872. Die zunächst straßendorfartige Besiedlung der alten Hauptachse Im Flecken, früher Hauptstraße, weitete sich durch die Anlage von Parallelstraßen und rechtwinkligen Verbindungen aus. Eine Sonderform im Ortsgrundriss bildet die ringförmige Wegeverbindung Obere und Untere Brunnengasse, die ein ovales, stark nach Westen abfallendes, jetzt durch eine Villa des 19. Jhs. (Im Flecken 45) besetztes Areal einschließt. Möglicherweise sind Reste einer ringförmigen Ummauerung in den umstehenden Gebäuden erhalten; demnach könnte es sich hier um einen alten Burg- oder Adelssitz handeln, von dem jedoch keine Nachrichten vorhanden sind. Im näheren Umfeld sind einige Bauten mit hohen, steilen Schildgiebeln (Im Flecken 43, Untere Brunnengasse) als Reste spätmittelalterlicher Bebauung erhalten, leider in jüngster Zeit modern verändert und dadurch teilweise unkenntlich. Die zwei- und dreiseitigen Gehöfte des Fleckens mit giebelständigen Wohnhäusern, Hofmauern und zahlreichen altertümlich wirkenden rundbogigen Torbauten wurden im 19. Jh. vielfach durch eine geschlossene Traufenbebauung abgelöst. Diese kennzeichnet die jüngeren Quartiere wie die Rosengasse (Neugasse), während sich im Zentrum die frühere Struktur überwiegend erhalten hat oder zumindest noch erkennbar ist.
Nicht ohne Einfluss auf die dörflichen Fassaden blieb der Schlossumbau durch Moller 1827-36, nach dessen Vorbild einige meist ältere Bauten klassizistisch überformt wurden. Aufgeputzte Eckbetonungen, Gesimse und Rundbogenfenster sollten die einfachen Fachwerk- und Massivbauten dem damaligen Zeitgeschmack entsprechend aufwerten (siehe Abb. S. 502). Viele dieser Zutaten wurden zwischenzeitlich wieder entfernt.
Der Ortskern ist Gesamtanlage aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen aufgrund erkennbarer historischer Entwicklungsphasen und damit verbundener spezifischer Straßenbilder.
Einzelbauten:
Rosengasse 16: im nachträglich in die Einfahrt gesetzten Türgewände Inschrift HM 1819. Bruchsteinbau mit Werksteingewänden, Gurtgesims und Krüppelwalmdach, teilweise verändert. Kleines Nebengebäude mit Schornstein an der Schulstraße; vielleicht ehem. Back- oder Waschhaus.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |