Peter-Cornelius-Straße
Im Grund 45 nach Norden
Im Grund 59 nach Süden
Im Grund 35 nach Norden
Im Grund 10 nach Norden
Im Grund 3-7
Johannisberg, Im Grund/Im Flecken
Im Grund Blick vom Schloss
Im Grund nach Süden
Im Grund 65, Badpfad
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Rheingau-Taunus-Kreis
Geisenheim
Johannisberg
  • Gesamtanlage III
Im Grund

Am Morschberg 1, 2

Im Grund 3-65 (Westseite)

Peter-Cornelius-Straße 1-5

Parallel zum Elsterbach verläuft die Straße im Talgrund südwestlich des Schlossberges, wobei eine langgeschwungene Kurve dem Fuß des Berges folgt. Zunächst durch einzelne Mühlenhöfe besiedelt, entwickelte sich hier ein Siedlungsband entlang der zum Oberdorf führenden Straße. An der Westseite bildet die engstehende, auf schmalen Parzellen angesiedelte, zwei- und eingeschossige Bebauung eine klare Begrenzung des Straßenraumes. Wie im Oberdorf gehören auch hier giebelständige Wohnhäuser meist zu älteren Höfen, während bei jüngeren Bauten die Traufstellung vorherrscht. Die heute vorhandene Bausubstanz geht größtenteils auf das 19. Jh. zurück; ältere Reste sind nur vereinzelt erhalten (Im Grund 15 Brauweiler Hof, Im Grund 27, Im Grund 49 – siehe Kulturdenkmäler). Die Ensemblewirkung wird durch die einheitliche Maßstäblichkeit gewahrt. Aus dem Siedlungsband treten die Häuser Am Morschberg 1 (Villa) und 2 Peter-Cornelius-Haus als ehemalige Land- und Sommersitze in eine exponiertere Lage heraus. Die nördlich außerhalb der geschlossenen Ortlage gelegenen Mühlen orientieren sich am Elsterbach.

Aufgrund der prägnanten, landschaftsbedingten Siedlungsstruktur Gesamtanlage aus orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen.

Einzelbauten: Im Grund 1, weithin sichtbarer Gartenpavillon im Garten des Weingutes Prinz von Hessen/ehem Krayer. Im Grund 3-9 eingeschossige Traufenbauten, vielleicht ehemalige Gesindehäuser des Weingutes; außerdem im Hof ein größeres Wirtschaftsgebäude des 19. Jh.

Neubau Im Grund 1, 1970 erbaut anstelle des kurz vor 1900 entstandenen Gutshauses des damaligen Weingutes Krayer, seit 1958 Weingut Prinz von Hessen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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