Gräfenberg mit Scharfenstein und Bassenheimer Hof
Bornwiese
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Rheingau-Taunus-Kreis
Kiedrich
  • Gräfenberg
  • Unterer Gräfenbergsweg
  • Rechts am Dietenberg
  • Bornwiespfad
  • Bornwiese
Gräfenberg
Flur: 10, 12, 28
Flurstück: 139/1, 1/1, 1/2, 281, 282/1, 283/1, 284/4, 284/6, 285, 286/1, 286/2, 286/3, 287/1, 287/2, 288/2, 289/1, 289/3, 289/4, 289/5, 289/6, 293/2, 296, 299, 300, 301, 305/1, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319/1, 321, 322, 324, 334/1, 334/2, 396/294, 397/294, 398/294, 399/294, 400/302, 401/303, 402/304, 410/306, 450/319, 492/297, 493/298, 494/297, 495/298, 518/335, 198

Der nach Südwesten exponierte Hang mit Steigungen bis zu 50 % stellt einen Ausläufer des Taunusgebirges dar. Bereits gegen Ende des 12. Jahrhunderts wird der Gräfenberg als "mons Rhingravii", der Berg der Rheingrafen, urkundlich erwähnt. In den Jahren 1258 und 1259 sind Nennungen als Grevenberg belegt. Vor 1262 kamen durch Schenkung Anteile an Kloster Eberbach und an die Grafen von Nassau, später an die Staatsdomäne und den Freiherrn von Ritter. Schon früh galt der Gräfenberg als eine der Spitzenlagen des Rheingaus. Der sich gegenüber der Ortslage erhebende Steilhang bildet den optischen Hintergrund und landschaftlichen Rahmen der Siedlung Kiedrich.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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