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Auf dem früher Bischofsberg, ab etwa 1130 Johannisberg genannten, weithin sichtbaren Vorberg des Rheingaugebirges entstand kurz nach 1100 in exponierter Lage die älteste Klostergründung des Rheingaus. (Zur historischen Entwicklung und Bedeutung siehe Ortgeschichte bzw. Kulturdenkmäler). Spätestens durch die dort ansässigen Benediktiner wurden die Hänge des Johannisberges vollständig als Weinberge kultiviert und befindet sich bis heute in ungeteiltem Besitz der Eigentümer. Der Johannisberg zählte von Anbeginn zu den bekanntesten Weinlagen des Rheingaus.
Die runde Bergkuppe wird im Westen und Süden viertelkreisförmig begrenzt, durch den Elsterbach mit einer Reihe von Mühlen, die sich im Ortsteil Grund zu einer bandartigen Straßensiedlung verdichtet. Im Süden bildet der Bachlauf mit Wiesen und Mühlenhöfen (Klaus, Ankermühle und Weißmühle) am Fuß des Berges den landschaftlichen Rahmen und die Begrenzung. Die auf Winkeler Gemarkung gelegene Johannisberger Klause war als Frauenkloster bis in die Mitte des 15. Jhs. Bestandteil des Konventes auf dem Berg.
Der Johannisberg mit der bekrönenden Baugruppe des Schlosses auf seinem höchsten Punkt stellt einen zentralen Blickpunkt des mittleren Rheingaues dar. Nach Süden, Osten und Westen von Weinhängen umgeben, ist die Landmarke weithin sichtbar. Radiale und konzentrische Wegestrukturen prägen die von alten Wegeverbindungen wie dem Kläuserweg und dem alten Weg in den oberen Ortsteil Flecken durchzogene Fläche. Jüngere, auf das 19. Jh. zurückgehende Anlagen sind die geradlinig nach Norden führende Schlossallee und der nördlich des Schlosses gelegene Park sowie der ab 1820 angelegte Friedhof an der Straße nach Stephanshausen (Kanzler-Metternich-Straße). Seine östliche Erweiterung am Kühweg erfolgte 1832.
Das Ensemble aus Weinberg, Schloss, Park und Mühlengrund gehört zu den prägnantesten und reizvollsten Landschaftsbereichen des Rheingaus.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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