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Das ursprünglich 1754 im Schweizertal errichtete Wegekreuz wurde 1775 auf dem Kirchhof aufgestellt und mit der jeweiligen Neuanlage des Friedhofs 1807 und 1832 versetzt. Geschwungener Sockel aus rotem Sandstein mit Spruchinschrift, Jahreszahl 1754 und Wappen. Erneuertes Kreuz aus rotem Sandstein mit Korpus aus hellgrauem Sandstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |