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Altertümliche Einfriedungsmauer des vormaligen Brauweiler Hofs, zuvor dem ehemaligen Ingelheimer Hof zugehörend. Dieser wurde im 18. Jh. dem benachbarten Brauweiler Hof (Im Grund 15) zugeschlagen. An der Einmündung der Peter-Scherer-Straße Torbau mit korbbogiger Einfahrt. Daneben in die Mauer eingelassener kleiner Wandbrunnen aus Sandstein, der nach inschriftlicher Jahreszahl 1828 angebracht wurde. Halbrund geschlossene Nische mit leicht vorkragendem Stein für den Abfluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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