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Leinpfad im Gebiet der Geisenheimer Gemarkung mit Ufer- und Wegebefestigung, Grenzsteinen und Vermessungsmarken. Aus der Phase der Rheinstromregulierung in der 2. Hälfte des 19. Jhs. stammt ein Großteil der Uferbefestigungen, Leitwerke und Rampen aus Natursteinen sowie die teilweise erhaltene Natursteinpflasterung des Leinpfades. Eine Reihe von Grenzsteinen aus Sandstein mit der Aufschrift K. W. B. kennzeichnet die Eigentumsgrenze zur Gemeinde. Hinzu kommen weitere jüngere Vermessungsmarken sowie ein Kilometrierungsstein mit der Angabe km 22,5. Im Bereich der Schönborner Au naturnaher Ausbau; Unterbrechung durch Kieswerk. Westlich von Geisenheim Gestaltung des Ufers als asphaltierte Promenade durch eine Platanenallee sowie eine Reihe von Pappeln in Richtung Rüdesheim.
Als historischer Wasserwirtschaftsweg ist der Leinpfad Denkmal der Verkehrsgeschichte; darüber hinaus, besonders im Auenbereich, wesentlicher Bestandteil der bisher überwiegend naturnah belassenen Rheingauer Uferlandschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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