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Nördlich von Geisenheim an der Kreuzung Eckergrubenweg und Mönchspfad aufgestellte Ruhe. Langer Sandsteinquader auf zwei Pfosten, teilweise abgewittert. Entstehung vielleicht im 18. Jh. Die Ruhen dienten dem Ablegen von Traglasten für Wanderer und Weinbergsarbeiter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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