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Schmiedeeisernes Wegekreuz auf Bruchsteinsockel aus dem beginnenden 20. Jhs. am westlichen Ortseingang, nahe der Einmündung des Altweges Weibspfad. Standort zwischen zwei angepflanzten Bäumen. Möglicherweise ersetzte des Kreuz ein älteres Flurdenkmal an derselben Stelle. Das Wegekreuz steht in der Tradition historischer Wegemarken im katholisch geprägten Gebiet, die insbesondere Altwege kennzeichnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |