Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Oben abgerundeter Grenzstein aus Sandstein mit verwittertem Ortswappen (Vorderseite Eltville, Rückseite Kiedrich) und Jahreszahl 1748. Standort im Wald nahe der alten Wegekreuzung Grüne Bank, am Schnittpunkt der Altwege Kemeler Weg und Rheingauhöhenweg. Der Grenzstein markiert den nordöstlichen Eckpunkt der Kiedricher Gemarkung und steht repräsentativ für die aus zahlreichen Steinen bestehenden, wenn auch zwischenzeitlich dezimierten Grenzsteinreihe an der Kiedricher Gemarkungsgrenze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |